Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Die Bundesagentur für Arbeit zahlt unter bestimmten Voraussetzungen Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Eine davon: Die oder der Auszubildende erlernt einen anerkannten Ausbildungsberuf. Diese Berufe sind im Berufsbildungsgesetz (BBIG) festgelegt.
Die Förderung ist für Personen vorgesehen, die zum Beispiel während der Berufsausbildung nicht bei ihren Eltern wohnen können und deshalb ein Zimmer oder eine Wohnung mieten müssen. Die Höhe und Förderungsdauer der BAB hängt vom Bedarf ab. Vermögen und Einkommen der oder des Auszubildenden und der Eltern spielen eine ROllle, wenn die Arbeitsagentur BAB berechnet.
BAB wird auch gezahlt bei:
- der Vorbereitung auf einen nachträglichen Hauptschulabschluss und
- Bildungsmaßnahmen, die mit einem Berufspraktikum verbunden sind.
Informieren Sie sich über die Höhe der Förderung und die weiteren Voraussetzungen auf dieser Seite.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit